Viele Patienten auf der Intensivstation benötigen lebenserhaltende Maßnahmen oder lebenserhaltende Behandlungen. Diese Behandlungen unterstützen oder ersetzen die Funktion eines oder mehrerer Organe. Beispielsweise kann ein Gerät einem Patienten beim Atmen helfen oder eine Sonde im Magen kann ihn mit Nahrung versorgen.
Wir fragen alle Patienten nach ihren Wünschen hinsichtlich lebenserhaltender Maßnahmen und lebenserhaltender Behandlungen. So können wir besser einschätzen, welche Behandlungen sie wünschen würden, wenn sie zu krank wären, um uns ihre Wünsche mitzuteilen.
Wenn Ihr Angehöriger seine Wünsche in einer Vollmacht oder einer Patientenverfügung festgehalten hat, bringen Sie bitte eine Kopie davon mit. Diese Dokumente geben uns Aufschluss darüber, welche Behandlungen er sich wünscht und wer Entscheidungen für ihn treffen darf. Wir prüfen sie und fügen sie der Pflegeakte hinzu, damit das gesamte Pflegeteam sie befolgen kann.
Manchmal können Patienten nicht für sich selbst sprechen und verfügen nicht über diese Dokumente. In diesen Fällen wird ein stellvertretender Entscheidungsträger ausgewählt, der für den Patienten spricht. Diese Person teilt dem Pflegeteam die Ziele, Wünsche und Überzeugungen des Patienten mit.
Das Gesetz über die Einwilligung zur Gesundheitsversorgung regelt, wie ein stellvertretender Entscheidungsträger ausgewählt wird. Es folgt dieser Reihenfolge:
- Vollmacht
- Ehepartner (verheiratet oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebend)
- Elternteil oder Kind
- Geschwister
- andere Verwandte
Ein stellvertretender Entscheidungsträger muss bereit, verfügbar und in der Lage sein, diese Rolle zu übernehmen. Wenn die erste Person dazu nicht in der Lage ist, wenden wir uns an die nächste Person auf der Liste. Wenn es keine Vollmacht oder kein geeignetes Familienmitglied gibt, kann vom Gericht ein Vormund bestellt werden.